General business terms
Vinaria GmbH – Hof Ehrenfels – Hotel and Winehouse
abstract of the general business terms
Withdrawal from contract at the hand of the guest / non-utilization of service
1. Reservations are firm between the contractual partners. In any case of cancellation, booked rooms or other services, following terms of conditions are to be obtained.
2. Cancellations within 48 hours bevor arrival are charged with 50% (full rate without breakfast).
Cancellations within 24 hours bevor arrival are charged with 80% (full rate without breakfast).
3. These terms (stated in 2.) are relevant for bookings till 4 booked rooms.
4. Over 5 booked rooms, followed terms are to be obtained:
a. Till 4 weeks, before arrival, cancellation will be not charged.
b. From 4th week till 3rd week, before arrival, cancellation will be charged with 50%.
c. From 3rd week till 2 weeks, before arrival, cancellation will be charged with 60%.
d. Within 1 week, before arrival, cancellation will be charged with 75%.
e. After 1 week, 80% will be charged.
5. In general, it has to be observed german law.
Management Vinaria GmbH
Effective 01.01.2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag für Vinaria GmbH
I. Geltungsbereich
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung (Hotelaufnahmeverträge) sowie für alle in diesem Zusammenhang stehenden weiteren Leistungen des Hotels gegenüber dem Gast. Des Weiteren gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unabhängig davon ob der Gast Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Gastes, finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
II. Vertragsabschluss / Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Es steht dem Hotel frei, eine Buchung schriftlich zu bestätigen, außer in den Fällen, in denen der Gast Unternehmer bzw. Kaufmann (dann Abs. 2) ist sowie wenn der Gast die Verlängerung seines Aufenthaltes begehrt (dann III.9). Stornierungen und vergleichbare Erklärungen dagegen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.
2. Ist der Gast Unternehmer oder Kaufmann, ist für den Inhalt von Buchungen ausschließlich die schriftliche Buchungsbestätigung des Hotels maßgeblich, sofern der Gast nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Dies gilt insbesondere für mündliche oder telefonische Bestellungen und Vereinbarungen. Eine Mitteilung an das Hotel ist auf jeden Fall dann nicht mehr zugänglich, wenn sie diesem nicht innerhalb von fünf Tagen zugegangen ist.
3. Bei Gruppenbuchungen (ab 10 Personen) ist der Veranstalter verpflichtet, spätestens fünf Tage vor Ankunft eine Teilnehmerliste zukommen zu lassen. Erfolgt die Mitteilung der Teilnehmerliste nicht rechtzeitig, kann das Hotel keine vereinbarte Zimmerverteilung garantieren.
III. Bereitstellung und Abreise
1. Die gebuchten Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
2. Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer bzw. Räumlichkeiten besteht nicht.
3. Die Belegung der Zimmer mit mehr als der gebuchten Personenanzahl bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
4. Der Gast ist verpflichtet, sich bei der Anreise auszuweisen und ggfs. den polizeilichen Meldeschein vollständig mit seinen persönlichen Angaben auszufüllen und zu unterschreiben.
5. Das Hotel ist berechtigt im Falle des Vertragsabschlusses eine entsprechende Sicherheitsleistung bzw. Vorauszahlung z. B. durch eine gültige Kreditkarte mit Deckungsrahmen in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten des Aufenthalts oder durch Vorkasse, zu verlangen. Das Hotel ist berechtigt, die zur Garantie der Buchung angegebene Karte zu nutzen um den Übernachtungspreis zu reservieren. Dieses Recht besteht insbesondere dann, wenn der Gast vormals schon in Zahlungsverzug geraten ist oder bei Anreise nach Vertragsabschluss die Leistungen bei dem Hotel erweitert.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.
8. Die Abreise muss am Abreisetag spätestens bis 11:00 Uhr erfolgen; zu diesem Zeitraum müssen die Zimmer geräumt sein. Erfolgt die Räumung des Zimmers nicht bis 11:00 Uhr des Abreisetages, so ist das Hotel berechtigt, bei einer Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Zimmerpreises dem Gast in Rechnung zu stellen. Bei einer Nutzung bis nach 18:00 Uhr kann das Hotel dem Gast mindestens 90% des vollen Zimmerpreises berechnen.
9. Eine Verlängerung des Aufenthalts über den im Hotelaufnahmevertrag vereinbarten Zeitpunkt hinaus ist nur nach vorheriger rechtzeitiger Absprache mit der Rezeption möglich. Diese Absprache soll mindestens vor Ablauf des Aufenthaltszeitraumes erfolgen und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die Rezeption. Die schriftliche Bestätigung gilt als Vertragsverlängerung im Sinne des Hotelaufnahmevertrages. Ein Anspruch auf eine Verlängerung besteht grundsätzlich nicht.
IV. Rücktritt des Gastes / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
1. Reservierungen sind für die Vertragspartner verbindlich. Für eine Stornierung von reservierten Zimmern und/oder Leistungen gelten die nachfolgend genannten Bedingungen. Die Zahlungsverpflichtung des Gastes beim Hotelaufnahmevertrag reduziert sich dabei nicht um die tatsächlich ersparten Aufwendungen des Hotels, sondern nach Maßgabe dieser Bedingungen. Auf Ziffer II Abs. 1. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verwiesen. Eine teilweise Stornierung von reservierten Zimmern und/oder Leistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Stornierungen von einzelnen Gästen innerhalb von 48 Stunden vor Anreise werden mit 50%des vollen Übernachtungspreises (d. h. ohne Frühstück) als Stornogebühr berechnet. Stornierungen innerhalb 24 Stunden vor Anreise werden mit 80% des vollen Übernachtungspreises als Stornogebühr berechnet.
3. Für Zimmerreservierungen bis einschließlich 4 Zimmer ist eine kostenfreie Stornierung bis 48 Stunden vor dem Beginn des Leistungszeitraums möglich. Für die Bestimmung des Leistungszeitraums in Stunden wird von der Anreise ab 18:00 Uhr ausgegangen.
4. Für Zimmerreservierungen ab 5 Zimmer gilt folgende Regelung für Stornogebühren:
- bis 4 Wochen vor Anreise ist die Stornierung kostenlos
- ab 4 Wochen bis 3 Wochen vor Anreise beträgt die Stornierungsgebühr 50%
- ab 3 Wochen bis 2 Wochen vor Anreise beträgt die Stornierungsgebühr 60%
- innerhalb einer Woche vor Anreise beträgt die Stornierungsgebühr 75%
- danach 80%
Dabei kann man bei Gruppenreservierungen von 5-10 Zimmern zwei davon kostenfrei und bei Gruppenreservierungen von 11-22 Zimmern fünf davon kostenfrei innerhalb von 48 Stunden vor Anreise stornieren. Das Hotel ist berechtigt, ohne Ankündigung bei dem Gast die hinterlegte Sicherheitsleistung, bei der zur Garantie angegebenen Kreditkarte reservierten Betrag oder die geleistete Vorauszahlung zur Abdeckung der Stornogebühren zu nutzen.
5. Das Hotel verpflichtet sich, soweit möglich, die stornierten Zimmer anderweitig zu vergeben, um den Schaden zu minimieren. Das Hotel hat die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Gast bleibt vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass dem Hotel lediglich ein Schaden unterhalb der jeweiligen Stornogebühr entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem, nicht vom Hotel zu vertretendem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt, Streik, unverschuldete Betriebsstörungen oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
- Zimmer / Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaft –bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
4. Das Hotel setzt den Gast in diesem Fall von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis. In den vorgenannten Fällen des Rücktrittsrechts entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz.
VI. Preise / Zahlung / Leistungen / Aufrechnung / Abtretung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Verantwortung für Ausstattung der Zimmer und sonstigen Angaben über die Hotelleistung übernimmt das Hotel nur aufgrund der eigenen Beschreibung. Die Informationen zur Hotelleistung sowie Ausstattung der Zimmer ist der Hotelhomepage unter www.hotel-ehrenfels.de bzw. dem Hotelprospekt zu entnehmen. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Hotelbeschreibungsangaben eines Dritten, auch wenn das Hotel damit geworben wird.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%, anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Qualität und Umfang der Leistung des Hotels, der Aufenthaltsdauer oder die Anzahl der Gäste ändert und das Hotel die Zustimmung erteilt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber dem Hotel aufrechnen oder mindern.
VII. Haftung des Hotels
1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzüglichen Einwand des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Erträgliche beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
4. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen im Sinne des §§ 701, 702 BGB, allerdings höchstens bis zu einer Höhe von € 3.500,00 sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,00. Beabsichtigt der Gast Geld, Wertpapiere oder andere Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von über € 800,00 sowie andere sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von über € 3.500,00 einzubringen, so ist eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel zu treffen. Das Hotel übernimmt keine Haftung an Verlusten oder Beschädigungen der eingebrachten Gegenstände bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit des Gastes. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Gast es unterlässt sein Zimmer zu verschließen oder die Gegenstände in den Bereichen der Lobby oder des Speisesaals vergisst. Das Hotel empfiehlt auf private und wertvolle Gegenstände aufzupassen und diese in öffentlichen Bereichen nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Das Hotel bietet auch die Möglichkeit an, private Gegenstände des Gastes im Hoteltresor an der Rezeption aufzubewahren. Das Hotel empfiehlt von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
5. Die Haftungsansprüche des Gastes erlöschen, wenn der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sachen es unterlässt, unverzüglich dem Hotel Anzeige zu machen (§ 703 BGB).
6. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Verlegen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Verkehrsmittel und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.
7. Das Hotel bemüht sich, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Eine Haftung des Hotels wegen der Folgen unterlassener Weckrufe ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt auch für den automatischen Wecker oder sonstige Weckeinrichtungen des Hotels.
8. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
9. Das Hotel übernimmt grundsätzlich keine Haftung für verbliebene/vergessene Privatgegenstände des Gastes im Zimmer und in den öffentlichen Bereichen. Der Verlust ist vom Gast nach Erlangen der Kenntnis unverzüglich anzuzeigen. Falls das Hotel nicht zuzuordnende Gegenstände eines Gastes im Zimmer und in den öffentlichen Bereichen entdeckt/findet, werden diese bei einer Sammelstelle gesammelt und maximal 2 Wochen aufbewahrt. Das Hotel ist nicht verpflichtet über diese Dauer hinaus die
verbliebenen/vergessenen privaten Gegenstände des Gastes aufzubewahren. Danach hat das Hotel das Recht nicht als vermisst angezeigte Gegenstände zu vernichten.
10. Schadstoffe und sonstige Problemstoffe werden auf Kosten des Gastes vernichtet. Der Versand der gemeldeten Gegenstände an den Gast ist grundsätzlich durch Vorkassenleistung der Versandkosten (einschließlich Verpackung und Transport zur Poststelle) möglich. Dabei ist eine gültige Postadresse des Gastes schriftlich an das Hotel mitzuteilen. Bei falsch angegebener Adresse vom Gast wird das Hotel den wiederholten Versand nicht veranlassen. Das Hotel übernimmt keine Haftung für den Versand.
VIII. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
2. Ist der Kunde Kaufmann des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler –Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts.
IX. Allgemeines
Es ist verboten, eigene Heizelemente (z.B. Wasserkocher, Bügeleisen, Heizlüfter etc.) im Hotel zu verwenden. Rauchen in den Nichtraucherbereichen und – zimmern ist untersagt. Bei widerrechtlichen Handlungen ist das Hotel berechtigt, die Kosten (für Reinigung, Lüftung, Nichtbelegung des Zimmers etc.) an den Gast weiter zu berechnen.
X. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Bedingungen im Übrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle jeweils die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Geschäftsbedingungen des Gastes ersetzt. Entsprechendes gilt bei einer Lücke in dem jeweiligen Vertrag oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen.